Stellenausschreibung
Im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark ist am Dienstort Stendal zum
nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
Sachbearbeitung Vergabeprüfung (m/w/d) – TH-ELER
befristet für die Dauer von zwei Jahren zu besetzen. Die Befristung erfolgt gemäß § 14
Absatz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Bei Vorliegen der
haushaltstechnischen Voraussetzungen ist eine externe Entfristung vorgesehen. Da die
Befristung auf § 14 Absatz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes beruht, können
Bewerber/innen, die bereits in einem Arbeitsverhältnis zum Land Sachsen-Anhalt standen,
nicht berücksichtigt werden.
Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der
Länder (TV-L). Der Arbeitsplatz ist nach Entgeltgruppe 9b TV-L bewertet. Die Einstellung
erfolgt dementsprechend bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen
Voraussetzungen nach der vorgenannten Entgeltgruppe.
Wer sind wir?
Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark (ALFF Altmark) mit seinem
Sitz in Stendal und seiner Außenstelle in Salzwedel gehört als untere Landesbehörde zum
Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des
Landes Sachsen-Anhalt.
Wir sind Dienstleister und Partnerbehörde für die Entwicklung des ländlichen Raumes in
unserem Amtsbereich und nehmen als Agrar- und Forstverwaltung des Landes Sachsen-
Anhalt verschiedene Aufgaben der landwirtschaftlichen und forstlichen Förderung wahr. Im
Norden des Landes sind wir für die Gebiete der Landkreise Altmarkkreis Salzwedel, Jerichower
Land und Stendal zuständig. Wir sind Arbeitgeber für rund 160 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter.
Wir stehen für eine starke Agrarstruktur, eine lebenswerte Region und ein verantwortungsvolles
Miteinander mit Kommunen, Landwirten, Waldbesitzern und jedem anderen Bürger als unsere
Kunden.
Wir fördern und planen Maßnahmen, um den Ländlichen Raum ökologisch nachhaltig und
wirtschaftlich leistungsfähig zu gestalten.
Was bieten wir Ihnen?
- moderner und krisensicherer Arbeitsplatz
- Arbeit in einem zukunftsorientierten Team
- eine intensive und praxisbezogene Einarbeitungsphase und die Möglichkeit zu
Teilnahme an Fortbildungen
- flexible Arbeitszeitregelung (u. a. kernzeitlose Arbeitsgestaltung zwischen 6.00 und
20.00 Uhr, Teilzeit, Homeoffice, Freizeitausgleich von Mehrarbeit)
- attraktive Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes (u. a. betriebliche Altersvorsorge
über die VBL, Jahressonderzahlung, 30 Urlaubstage, vermögenswirksame Leistungen,
Vergünstigungen im ÖPNV „Job-Ticket“)
- Betriebliches Gesundheitsmanagement, ergonomischer Arbeitsplatz
Welche Aufgaben sollen Sie wahrnehmen?
Im Sachgebiet 11 „Ländlicher Raum“ am Standort Stendal erfolgt die Bearbeitung von
Zuwendungsverfahren im ländlichen Raum nach der jeweils geltenden Förderrichtlinie. Dies
betrifft Vorhaben der ländlichen Entwicklung, der Feuerwehrinfrastruktur, Sportstätten und
Freibäder sowie Mobilität.
Für die im Rahmen von Zuwendungsverfahren durchgeführten Vergaben suchen wir eine/n
Sachbearbeiter/in, der/dem schwerpunktmäßig die Prüfung der Einhaltung der
vergaberechtlichen Bestimmungen obliegt. Im Einzelnen sind hier folgende Aufgaben
wahrzunehmen:
- Prüfung der öffentlichen Auftragsvergabe in den Förderverfahren auf die Einhaltung von
nationalen und EU-Vorgaben, Schwerpunkt bildet hierbei die Vergabeprüfung im
Bereich der Feuerwehrinfrastruktur (Neu- und Umbau von Feuerwehrhäusern)
- Entscheidung über Sanktionierungen und zur Höhe der Sanktionierung
- Zuwendungsrechtliche Bearbeitung der Förderanträge, Änderungsanträge,
Auszahlungsanträge einschließlich Erstellung der erforderlichen Bescheide und
Auszahlung der Fördermittel, Prüfung der Einhaltung beihilferechtlicher Vorschriften
- Prüfung von Verwendungsnachweisen, Bearbeitung von Widerspruchsverfahren sowie
Durchführung von Inaugenscheinnahmen und Vor-Ort-Kontrollen im Zuge der
Fördermaßnahmen.
Welche Voraussetzungen sollten Sie mitbringen?
- Vorzugsweise verfügen Sie über ein abgeschlossenes Fachhochschul- oder
Bachelorstudium der Verwaltungswissenschaften bzw. einen erfolgreich
abgeschlossenen Beschäftigtenlehrgang II (Verwaltungswirt/in). Alternativ verfügen Sie
über ein abgeschlossenes Fachhochschul- oder Bachelorstudium der
Wirtschaftswissenschaften oder über ein Studium, in dem vertiefte Kenntnisse der
Rechtsmethodik oder des Vergaberechts vermittelt werden.
- Nachrangig wird Ihre Bewerbung berücksichtigt, wenn Sie sowohl über ein
abweichendes abgeschlossenes Fachhochschul- oder Bachelorstudium als auch über
nachgewiesene mehrjährige gleichwertige Verwaltungserfahrung (mindestens auf der
Ebene E 9b TV-L) in einer Verwaltung verfügen, die noch nicht länger als fünf Jahre
zurückliegt.
- Eine weitere Voraussetzung ist der Führerschein der Klasse B (Nachweis als Kopie
beifügen) und die Bereitschaft zum Fahren mit Dienstkraftfahrzeugen.
- Die Tätigkeit erfordert den sicheren Umgang mit Standardsoftware (MS Office).
- Zum Aufgabengebiet gehört die sichere Anwendung der geltenden Rechtsgrundlagen
(Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Unterschwellenvergabeordnung,
Tariftreue- und Vergabegesetz LSA, Richtlinie LEADER 2023-2027, EU-Verordnungen,
Bundesgesetze). Deshalb sind Kenntnisse im Zuwendungsrecht sowie im Vergaberecht
wünschenswert.
- Des Weiteren sind sehr gute mündliche und schriftliche Kenntnisse der deutschen
Sprache, mindestens vergleichbar mit dem Niveau C1, erforderlich.
- Erwartet werden ferner Team-, Kommunikations-, Konflikt- und Kritikfähigkeit sowie
Belastbarkeit und Entscheidungsfähigkeit.
Schwerbehinderte Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d) oder ihnen gleichgestellte Personen
werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Der Bewerbung ist ein
Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 29.05.2026 über unser Online-Bewerbungssystem. Der
Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de (Stellenangebots-ID 1441878).
Bitte sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form ab. Diese werden nicht berücksichtigt und
nicht zurückgeschickt.
Beim Stellenportal für den öffentlichen Dienst Interamt.de können Sie sich über den Button
„Online bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Über den Komfort und
die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informationen, wenn Sie den
Button „Online bewerben“ anklicken. Nähere Informationen zur Registrierung entnehmen Sie
bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text.
Alle Bewerber/Bewerberinnen (m/w/d) werden gebeten, auf jeden Punkt des Anforderungsprofils
einzugehen, den Online-Bewerbungsbogen vollständig auszufüllen (ein Verweis auf die Anlagen
genügt nicht) und folgende Anlagen als pdf-Dokument hochzuladen:
- Motivationsschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Zeugnis und Urkunde über den Studienabschluss (einschließlich Fächer- und
Notenübersicht)
- ggf. Arbeitszeugnisse, geforderte Nachweise und sonstige Zertifikate (z.B. Praktika,
Fort- und Weiterbildungsnachweise)
- Führerschein
- ggf. Nachweis über Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung
- ggf. Nachweis über Sprachkenntnisse
- ggf. schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (betrifft
Bedienstete des Öffentlichen Dienstes)
Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender
Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen
hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
(ZAB) unter https://www.kmk.org/zab.
Bewerbungskosten können nicht erstattet werden.
Bei Fragen zur Stellenausschreibung steht Ihnen Frau Michelmann unter 03931/633 328 für
weitere Auskünfte gern zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Datenschutzhinweise für Bewerber/ Bewerberinnen (m/w/d) gemäß Art. 13 DSGVO zur
Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren
Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark (ALFF Altmark) möchte Sie
darüber informieren, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben
werden und wofür diese Daten verwendet werden. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in
Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt, auch an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.
1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragter und Aufsichtsbehörde
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung
(DSGVO) ist das ALFF Altmark. Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie
an den Datenschutzbeauftragten des ALFF Altmark richten.
Die entsprechenden Kontaktdaten für das ALFF Altmark sowie für die dortige
Datenschutzbeauftragte lauten:
Postanschrift: Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark,
Akazienweg 25, 39576 Stendal
E-Mail: Datenschutzbeauftragter-ALFF-Altmark@mule.sachsen-anhalt.de
Zudem besteht für Sie ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. Aufsichtsbehörde ist der
Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Otto-von-Guericke-Straße 34a, 39104
Magdeburg.
2. Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten
Bei der Online-Bewerbung und bei der Übersendung von Bewerbungsunterlagen werden die
folgenden für das Bewerbungsverfahren erforderlichen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. b),
c) oder e) DSGVO i. V. m. § 84 Abs. 4 Landesbeamtengesetz Sachsen-Anhalt (LBG LSA) und
§ 26 Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt (DSAG LSA)
elektronisch erfasst und gespeichert:
- Personendaten (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum)
- Kommunikationsdaten (Telefonnr., Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse)
- Behinderung/Gleichstellung
- Daten zur Ausbildung und Weiterbildung
- Daten zum bisherigen beruflichen Werdegang, Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse
- Angaben zu sonstigen Qualifikationen
- Datum der Bewerbung
Bei einer Bewerbung per E-Mail werden auch die mitgesandten Unterlagen gespeichert.
Informationen über eine Schwerbehinderung werden im Rahmen des Art. 9 Abs. 2 Buchst. b)
DSGVO in Verbindung mit § 164 SGB IX erhoben und verarbeitet.
3. Empfänger/in
Ihre Daten werden ausschließlich vom ALFF Altmark verarbeitet und nicht an Dritte
weitergegeben.
4. Dauer der Datenspeicherung
Die Daten werden sechs Monate nach Abschluss des konkreten Bewerbungsverfahrens
gelöscht. Dies gilt nicht, sofern gesetzliche Bestimmungen einer Löschung entgegenstehen, die
weitere Speicherung zum Zwecke der Beweisführung erforderlich ist oder Sie einer längeren
Speicherung ausdrücklich zugestimmt haben.
5. Recht auf Auskunft, Widerruf und Löschung
Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft oder Berichtigung zu verlangen über die zu Ihnen
beim ALFF Altmark gespeicherten Daten sowie Auskunft über deren Herkunft, Empfänger oder
Kategorien von Empfängern, an die diese weitergegeben werden, und den Zweck der
Speicherung. Zudem steht Ihnen das Recht auf Datenübertragbarkeit zu.
Sie können der Nutzung Ihrer Daten für die vorgenannten Zwecke jederzeit mit Wirkung für die
Zukunft widersprechen sowie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten
verlangen. Dies führt allerdings zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren.
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